Allgemeine Geschäftsbedingungen der sprouts GmbH

§ 1 - Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Serviceleistungen der sprouts GmbH, nachfolgend sprouts genannt.

§ 2 - Akzeptanz der AGB und Grundlage des Kontraktes

Die rechtliche Beziehung zwischen sprouts und dem Geschäftspartner richtet sich ausschließlich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der sprouts GmbH, ohne dass es hierfür eine gesonderte Bestätigung durch den Geschäftspartner bedarf.
sprouts bleibt es vorbehalten, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Sollte eine Änderung zwischen der Erteilung und der Erledigung des Auftrages fallen, so gilt die geänderte Fassung, sofern der Geschäftspartner hiervon Kenntnis erlangt hat und diesen nicht schriftlich widersprochen hat. In einem solchen Fall behalten die zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Wirksamkeit. Abweichungen und Änderungen hiervon bedürfen der Schriftform.

§ 3 – Dienstleistung

Die sprouts Dienstleistungen richten sich nach dem bestehenden Dienstleistungsportfolio gemäß der aktuell gültigen Preisliste.
Das Beauftragen von sprouts hat in einem zeitlichen Rahmen zu erfolgen, welcher es sprouts ermöglicht die Leistungen zu erbringen. Aufträge die nicht den zeitlich notwendigen Vorlauf zur fristgerechten Beantragung oder Erbringung der Dienstleistung haben, können abgelehnt werden. Weiterhin kann sprouts in solchen Fällen nicht für die Akzeptanz von Leistungen oder deren Gewährung durch Dritte garantieren.

§ 4 – Preisliste

Die von dem Kunden zu entrichtenden Entgelte richten sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste.
Ist sprouts vermittelnd tätig, so wird mit dem Entgelt lediglich die Vermittlungsgebühr abgegolten. Leistungen Dritter sind direkt mit diesem abzurechnen.

§ 5- Fälligkeit der Zahlung

Die Zahlung von Dienstleistungen der sprouts GmbH sind mit Zugang der Rechnung sofort fällig und müssen binnen 10 Werktagen ab Rechnungsdatum bezahlt werden. Kostenschuldner ist, wer die Dienstleistung bei sprouts beauftragt hat, es sei denn, der Auftraggeber handelt offenkundig im Namen eines Dritten. Ist das Vertretungsverhältnis nicht offenkundig, so ist der Auftraggeber Kostenschuldner.

sprouts behält sich das Recht vor, Aufträge von säumigen Kunden abzulehnen.

Bei Zahlungsverzug berechnet sprouts einen Verzugszins in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 7,5% per anno.
Der Kostenschuldner ist nicht berechtigt Gegenansprüche aufzurechnen, ein Zurückhaltungsrecht auszuführen oder die Einrede des nichterfüllten Vertrags geltend zu machen. Dies gilt nicht bei Nichtkaufleuten oder rechtskräftig festgehaltenen Aufrechnungsforderungen.

§ 6 - Reklamationen

Reklamationen sind durch den Geschäftspartner binnen 2 Wochen schriftlich geltend zu machen. Eine Verpflichtung spätere Reklamationen anzuerkennen besteht nicht.

§ 7 - Haftung

Die Haftung seitens sprouts ist nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. sprouts haftet nicht für verschulden Dritter, deren Leistungen vermittelt wurden.

§ 8 – Datenschutz

Der Geschäftspartner erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche, zur ordentlichen Auftragserfüllung benötigten, Daten auf sprouts Servern gespeichert, verwendet und im Bedarfsfall weitergegeben werden dürfen.
sprouts garantiert die Einhaltung der europäischen Datenschutzverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzt.

§ 9 – Gerichtsstand und Grundlage

Für alle Streitigkeiten, Auseinandersetzungen oder Forderungen, die aus den geschäftlichen Beziehungen oder in Zusammenhang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, wird der örtliche Gerichtsstand Dortmund vereinbart. Die zwischen dem Kunden und sprouts eingegangene Geschäftsbeziehung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 18.10.2017